Beitrag Tägerwiler Post vom 5. März 2021 …

Vernehmlassung Reglement Landkreditkonto …

Ende Februar 2021 ist die Vernehmlassungsfrist für das revidierte Reglement über das Landkreditkonto abgelaufen. Die IG Zämä fürs Dorf hat sich intensiv mit der Vorlage des Gemeinderates auseinandergesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass es dem vorliegenden Reglementsentwurf an verschiedenen Stellen an Klarheit und Vollständigkeit mangelt. Anstatt eines Flickwerks haben wir gleich eine vollständige Neufassung des Reglements erarbeitet und dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt. Neben dem klareren Aufbau des Reglements haben wir u.a. den Zweckartikel präziser formuliert und das Baurecht als bevorzugte Form der Abgabe von Land an Dritte stipuliert.

Das von uns komplett neu verfasste Landkreditkonto-Reglement 2021 kann auf unserer Webseite www.zaeme-fuers-dorf.ch eingesehen werden.
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Wir hätten uns gewünscht, dass der Gemeinderat in der Einladung zur Vernehmlassung erklärt hätte, wieso das jetzt gültige Reglement den heutigen Ansprüchen nicht mehr genügt, und welche neuen Ziele und Grundsätze in das revidierte Reglement eingeflossen sind. Als Begründung wird einzig erwähnt, dass „der Gemeinderat bei Bedarf schnell über einen Landkauf entscheiden kann“, ohne erst die Genehmigung durch die Stimmbürgerschaft einholen zu müssen. Und dass „die Gemeinde nur aktiv auf die Entwicklung Einfluss nehmen kann, wenn sie auch im Besitz von Land ist“. Welche Entwicklung gemeint ist, bleibt unklar, und wie eine aktive Bodenpolitik des Gemeinderates aussehen soll, wird ebenfalls nicht weiter ausgeführt. Wir hoffen, dass der Gemeinderat in seiner Botschaft an die Gemeindeversammlung zu diesen Punkten Stellung beziehen und seine Absichten darlegen wird.