Beitrag für Tägerwiler Post vom 14. April 2022 …

Zämä luege … Zämä löse …

Wir empfehlen Ihnen die Annahme!

Erstmalig lud Schulpräsident Daniel Heidegger Vertreter der Ortsparteien, der politischen Gruppierungen und der Gemeinden Gottlieben, Tägerwilen und Wäldi zu einem Informationsanlass ein. Am 23. März 2022 konnte in kleiner Runde die VSG-Rechnung 2021 diskutiert werden. Die Teilnehmenden begrüssten diese Art der Vorinformation.

Die Jahresrechnung weist einen Mehrertrag von 20.95 % (CHF 2’848’000) aus. Gründe sind die viel höheren Steuereinnahmen von natürlichen und juristischen Personen, Grundstückgewinnsteuern und die gestiegene Einwohnerzahl.  Viele Gemeinden haben wegen der Pandemie die Budgets 2021 vorsichtig berechnet.  Glücklicherweise führte Corona zu keinem Rückgang der Steuerkraft – das Gegenteil ist der Fall. Ob dies auf einmalige Sondereffekte zurückzuführen ist, wird sich weisen. Die Senkung des Steuerfusses ab 2023 ist eine Option.

Der Kanton empfiehlt einen Systemwechsel beim Finanz- und Lastenausgleich. Dies führt zur Verbuchung dieser Ausgaben 2020 und 2021 im Rechnungsjahr 2021. Budgetiert war für 2021 CHF 800’000, verbucht wurden CHF 2’562’734 (2020 CHF 908’734 und 2021 CHF 1’654’000). Auch dadurch beträgt der Mehraufwand insgesamt plus 12.41% (CHF 1’779’000).

Dank dem unerwarteten Mehrertrag kann der Systemwechsel ohne Verlust vollzogen werden – es resultiert sogar ein Gewinn von rund CHF 325’000.

Die VSG verzeichnet Darlehen von CHF 19,5 Mio. Bei aktuell 0,4 % ergeben sich Zinskosten von ca. CHF 80’000/Jahr. Der Zinssatz dürfte allerdings bald steigen. In den nächsten drei Jahren müssen Darlehen von CHF 9 Mio. erneuert werden. Sofern freies Kapital vorhanden ist, wäre eine Reduktion der Darlehen anzustreben.

Leider ist die Abschreibungstabelle wiederum nicht transparent und dadurch nicht nachvollziehbar. Der Schulpräsident nahm die Hinweise auf und will sich für eine verbesserte Darstellung einsetzen.

Wir haben uns intensiv mit der VSG-Rechnung 2021 beschäftigt und empfehlen Ihnen die Rechnung zur Annahme.