Beitrag für Tägerwiler Post vom 9. März 2023 …

Wer darf hier entscheiden? …

Auf der Gemeindewiese stossen zwei Grundstücke verschiedener Besitzer aneinander. Das eine gehört der Volksschulgemeinde (VSG), das andere der politischen Gemeinde Tägerwilen (PG).  Die VSG verfolgt ein Bauprojekt, das sich bis auf die Grenzlinie ausdehnt. Ein Näherbaurecht wäre zur Verwirklichung zwingend.

Die Behörde der VSG hat klare Vorstellungen, wo gebaut werden soll. Am Standort des Kindertreffs soll ein Doppelkindergarten realisiert werden. Zum Oberstufenschulhaus gilt ein Mindestabstand von 7.50m. Die Pläne zeigen einen Neubau, der direkt an die Grundstückgrenze zur Gemeindewiese zu stehen käme. Laut Planer ist das Grundstück am Palmenweg eigentlich zu klein für einen Kindergarten. Nur mit der Gewährung des Grenzbaurechts kann er realisiert werden. Doch wer darf dieses Recht gewähren? Der Gemeinderat? Die Stimmberechtigten? Wem gehört eigentlich die Gemeindewiese?

Nach der Ablehnung des KiJuZe im Jahr 2020 als Gemeinschaftswerk (VSG, PG, Ev. Kirchgemeinde) verkündete die VSG, sie werde in Zukunft nur auf eigenem Boden bauen und kein Gemeinschaftswerk mehr anstreben. Es wäre auch genug Platz vorhanden. Dennoch plant die VSG ein Projekt, das ohne Bewilligung der PG nicht realisiert werden kann. Ein Gewähren des Näherbaurechts hätte für die Gemeindewiese und somit für die Bevölkerung Tägerwilens aber weitreichende Konsequenzen: Einschränkungen in der laufenden Zentrumsplanung und der Ausgestaltung der Gemeindewiese, Einschränkung bei einem Ausbau des Gemeindehauses, mögliche Wertminderung der Gemeindeparzelle, ein Sicherheitszaun zwischen Neubau und asphaltiertem Parkplatz u.a.

Es wäre wünschenswert, dass der Gemeinderat in diesem wichtigen Entscheid den Willen der Bevölkerung umsetzt. Dazu müsste er allerdings bereit sein, diesen Willen in Erfahrung zu bringen – via Umfrage oder per Abstimmung. Wir haben den Gemeinderat gebeten, in dieser Sache Position zu beziehen.

PS: Ein Gewähren des Näherbaurechts garantiert noch nicht die Annahme des Baus durch die Stimmberechtigten!