Mitwirken mit Wirkung

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Beitrag für Tägerwiler Post vom 20. März 2023 …

Mitwirken mit Wirkung – unmöglich? Nein! …

Wir möchten die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger verbessern. Deshalb hat sich die IG Zämä fürs Dorf auch mit der Gemeindeordnung der VSG befasst. Einige Punkte darin sind bemerkenswert und sollten angepasst werden. Die IG wird deshalb an der Gemeindeversammlung die Teilrevision der VSG-Gemeindeordnung beantragen.

Viele Menschen glauben, sowieso nichts beitragen oder verändern zu können. Wir wünschen uns eine Stärkung der Mitwirkungsrechte der Stimmberechtigten. Beispiele:

Ein Viertel der Stimmenden an einer Gemeindeversammlung soll genügen, um ein Sachgeschäft an die Urne zu bringen. (bisher ein Drittel)

5% der Stimmberechtigten können eine ausserordentliche Gemeindeversammlung verlangen. (bisher 10%)

Einführung eines Traktandierungsrechts (fehlt bisher): Schon wenige Stimmberechtigte können erwirken, dass von ihnen als relevant erachtete Verhandlungsgegenstände in die Traktandenliste der GV aufgenommen werden.

Besonders irritierend ist die Höhe der Ausgabenkompetenz der Schulgemeindeversammlung. Sie ist kein fixer Betrag, wie das die Politische Gemeinde kennt (in Tägerwilen CHF 2 Mio.), sondern beträgt 50% des Steuervolumens des Vorjahres. Dieser Betrag steigt jährlich an und beläuft sich heute auf rund CHF 7.2 Mio. – ein krasses Missverhältnis!

Der Kanton Thurgau hat am 28. September 2022 eine Mustergemeindeordnung für Schulgemeinden herausgegeben. Ein Instrument ist also vorhanden. Die IG Zämä fürs Dorf wird am 24. April den Antrag zur Teilrevision der VSG-Ordnung stellen. Die Schulbehörde wird beauftragt, unter Einbezug einer Arbeitsgruppe mit Vertreter/-innen der politischen Parteien und Gruppierungen bis zur nächsten GV einen Revisionsentwurf vorzulegen.

Wir wagen damit einen grossen Schritt nach vorn. Tun Sie es uns gleich. Nehmen Sie am 24. April an der Versammlung teil. Wie sagte Nelson Mandela: «Es scheint immer unmöglich, bis es vollbracht ist.»

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