Beitrag für Tägerwiler Post vom 27. April 2023 …

Mitwirkung nicht erwünscht …

Die IG Zämä fürs Dorf reichte an der VSG-Versammlung vom 24. April den Antrag zur Revision der VS-Gemeindeordnung aus dem Jahr 2015 ein. Sie möchte das Mitwirkungsrecht stärken und die Ausgabenkompetenz anpassen. Gesellschaft und Lebensbedingungen ändern sich rasant. Dem möchte die IG mit ihrem Antrag Rechnung tragen.

Als oberstes Organ stehen die Stimmberechtigten über den Behörden. Mit ihrem Antrag möchte die IG die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger erleichtern. Quotensenkungen für Urnengang und Einberufung einer ausserordentlichen GV sowie die Einführung eines Traktandierungsrechts wären Schritte in diese Richtung. Heute bestimmen an den Gemeindeversammlungen rund 3 % der Wählerschaft über Sachgeschäfte in Millionenhöhe. Während die Politische Gemeinde eine Limite von CHF 2 Mio. kennt, ist die Ausgabenkompetenz der VSG mit 50% des Steuervolumens des Vorjahres auf über CHF 7 Mio. angewachsen. Wir finden, Abstimmungen über solche Summen gehören an die Urne.

Doch 59 der 77 stimmberechtigten Anwesenden, einschliesslich Behörde, wollen davon nichts wissen. (13 Enthaltungen!) Ihnen reichen die wenigen Stimmen an den Versammlungen: «Wer mitreden will, kann ja kommen. Wer nicht kommt, bleibt freiwillig fern.» Wird diese Aussage den Stimmberechtigten gerecht? Was kann falsch daran sein, die Bedingungen zur Mitwirkung für den Souverän zu erleichtern? Muss es für eine Behörde nicht von zentraler Wichtigkeit sein, dass sie erfährt, was ihre Vorgesetzten als wichtig und richtig erachten, und sich entsprechend einsetzt? Abstimmungen sollten den Willen einer grösstmöglichen Anzahl Bürgerinnen und Bürger abbilden. Das ist nur an der Urne möglich.

Unser Bestreben ist und bleibt, politisches Interesse in der Bevölkerung zu wecken. Mitmachen muss also Sinn machen: «Wenn viele kleine Leute an vielen kleinen Orten viele kleine Dinge tun, so können sie das Gesicht der Welt verändern.» Afrikanisches Sprichwort