Beitrag für Tägerwiler Post vom 4. Mai 2023 …

Worum es im Antrag eigentlich ging …                              

Die Kreuzlinger Nachrichten berichteten über die VSG-Versammlung vom 24.04.23 in Tägerwilen. Ein Abschnitt befasste sich mit dem Antrag der IG Zämä fürs Dorf auf Revision der VSG-Gemeindeordnung von 2015. Ziel des IG-Antrags war, den Bürger*innen der VSG Tägerwilen die Mitwirkung zu erleichtern und ihre Rechte zu stärken. Die Mustergemeindeordnung für Schulgemeinden des Kantons Thurgau vom 28. September 2022 gibt den Rahmen vor.

Änderungsvorschläge der IG:

  • Statt 1/3 der Stimmenden an der Gemeindeversammlung (GV) genügt 1/4, um ein Sachgeschäft an die Urne zu bringen.
  • Statt 1/10 (10%) der Stimmberechtigten kann 1/20 (5%) eine ausserordentliche Gemeindeversammlung verlangen.
  • Traktandierungsrecht einführen:

Bürger*innen, die zusammen mind. 0.5% der Stimmberechtigten vertreten, können 45 Tage vor der GV die Traktandierung von Verhandlungsgegenständen verlangen; Anträge zu Verhandlungsgegenständen müssen in die Einladung der GV aufgenommen werden. (analog per 1.1.2023 revidiertem Aktienrecht).

  • Ausgabenkompetenz der GV (also der anwesenden Stimmberechtigten) auf bestimmten Fixbetrag beschränken (z.B. CHF 2 Mio. analog Politische Gemeinde)

Aktuell gilt 50% des Vorjahressteuerertrags, zurzeit CHF 7.25 Mio. (2015 waren es noch CHF 5.75 Mio.!) Darüber hinausgehende Sachgeschäfte werden an der Urne entschieden, was eine viel höhere Stimmbeteiligung sicherstellt.

  • Anpassung infolge geänderter und neuer Gesetze wie dem Öffentlichkeitsgesetz des Kantons Thurgau vom 1. Juni 2022

Es geht also nicht um die Behörde oder die Beschränkung ihrer Kompetenzen. Der IG Misstrauen und mangelndes Vertrauen in die Behörde zu unterstellen verfehlt das Thema. Es zeigt höchstens, dass den Gegnern des Antrags sachliche Argumente fehlen. Wie sagte doch alt Bundesrat Ueli Maurer kürzlich an einer Tagung im Thurgau: «In dem Moment, wo eigentlich die Diskussion beginnen sollte, wird nur noch moralisiert.»