Alles, was Recht ist!
Beitrag für Tägerwiler Post vom 18. Januar 2024 … (Originalversion)
Dieser Beitrag wurde von der Redaktion Kreuzlinger Nachrichten geprüft, zurückgewiesen, verschoben und gekürzt! Wo bleibt das Recht auf Meinungsfreiheit?
Alles, was Recht ist! …
Ein Stimmberechtigter macht Gebrauch von seinem demokratischen Recht und reicht Stimmrechtsrekurs ein. Dies reicht aus, die ausserordentliche Gemeindeversammlung (a.o. GV) der VSG Tägerwilen vom 11.12.2023 auf die Titelseite der letzten Kreuzlinger Nachrichten zu bringen! Entscheidende Sachverhalte werden erneut falsch dargestellt und wichtige Details den Lesern vorenthalten. Mit seinem Kommentar disqualifiziert sich der Verfasser Kurt Peter gleich selber.
Wie im VSG-Protokoll nachzulesen, wurde gem. StWG vor der Versammlung eine Rüge eingereicht. Beanstandet wurden a) fehlende Wichtigkeit einer a.o. GV, da keine Zeitnot bestand, über den Palmenweg-Kredit bereits jetzt abzustimmen; b) Missachtung der Ausnahmeregel der „Einheit der Materie“, da die beiden Projekte Palmenweg und Hasenweg in direkter Abhängigkeit stehen und somit gemeinsam an die Urne gehören. Es wurde also bereits vorgängig das von der Schulbehörde gewählte Prozedere beanstandet. Es ist eine bewusste Falschaussage sowohl der Behörde als auch der Presse, dass das Abstimmungsresultat (Annahme des Baukredits Palmenweg) nicht akzeptiert werde! Rüge und Stimmrechtsrekurs sind die einzigen rechtlichen Mittel, die einer Person zu Verfügung stehen, wenn sie mit dem Vorgehen einer Behörde nicht einverstanden ist. Jemanden aufgrund der Tatsache, dass er seine demokratischen Rechte nutzt, zu diskreditieren, ist ein absolutes No-Go! Dass Kurt Peter in diesem Zusammenhang auch noch den Begriff «Querulant» erklärt, sagt wohl mehr über ihn selber aus als über den Rekurrenten. Journalistische Grundsätze wie Wahrhaftigkeit in der Darstellung, Objektivität durch emotionale Distanz zum jeweiligen Thema, Neutralität bei Berichterstattung über Konflikte, Sorgfalt bei der Recherche sowie Richtigstellung von Falschmeldungen oder unwahren Behauptungen bestehen nicht umsonst. Respektvoller Umgang mit Personen, die ein demokratisches Recht für sich in Anspruch nehmen, darf grundsätzlich erwartet werden.