Keine Notwendigkeit für einen Erneuerungsfonds
Beitrag für Tägerwiler Post vom 25. April 2024 …
Keine Notwendigkeit für einen Erneuerungsfonds der VSG …
Die Schulbehörde beantragt an der Gemeindeversammlung vom 29.4.2024 die Bildung eines Erneuerungsfonds. Ein solcher dient finanzschwachen Schulgemeinden zur Finanzierung künftiger Baufolgekosten. Die VSG Tägerwilen ist dagegen äusserst finanzstark: Sie liefert zurzeit CHF 1.4 Mio. an den kantonalen Finanzausgleich ab, ihre Eigenkapitalquote beträgt über 60% (Sollwert 30%). Sie wird auch künftig ihre Bauinvestitionen problemlos über Steuergelder finanzieren können.
Die Schulbehörde schreibt: «Die Ablehnung einer Einlage in den Erneuerungsfonds hat keinen Einfluss auf den Schulbetrieb und keine Auswirkungen auf die geplanten Neubauten und Sanierungen.» Damit bestätigt die Schulbehörde selber, dass keine Notwendigkeit für einen Erneuerungsfonds besteht. Auch die Steuerzahler haben kein Interesse daran, dass «freies» Eigenkapital in «gebundenes» umgebucht wird. Stattdessen erwarten sie weitere Steuerfusssenkungen, um das hohe Eigenkapital auf ein angemessenes Niveau zu bringen. Wir empfehlen daher die Ablehnung des Antrages zur Einlage von CHF 500’000 in den Erneuerungsfonds.