Beitrag für Tägerwiler Post vom 25. April 2024 …

Schlussendlich ein teurer Spass …                                     

Mit der Rechnung 2023 der VSG macht die Schulbehörde Angaben zur massiven Kostenüberschreitung für den Pumptrack. Wer hat das zu verantworten?

Am 29.11.21 wurde der Baukredit von CHF 360’000 für einen Pumptrack bewilligt. Noch vor Baustart wurden weitere CHF 80’000 für «Zusatzwünsche» beantragt, zu verbuchen als «Unterhalt». Diese Praxis wurde früh hinterfragt, von der Behörde aber als richtig erklärt. Die RPK hat auf Hinweis der IG den Sachverhalt geprüft. In der Rechnung 2023 ist der Fehler behoben, der Betrag ist nun korrekt aktiviert. Zusätzlich hat die Schulbehörde CHF 77’460 Kostenüberschreitung in eigener Kompetenz bewilligt. Bis Ende 2023 betragen die Gesamtkosten CHF 517’460, weitere Kosten sind möglich. Damit liegen die Mehrkosten bereits jetzt satte 44% über dem Erstkredit. Ob die Stimmberechtigten einem Pumptrack für CHF 518’000 auch zugestimmt hätten? Die IG hat Ende März um Zustellung entsprechender Akten gem. Öffentlichkeitsgesetz ersucht. Die Behörde hat eine Fristverlängerung um weitere 20 Tage (bis Anfang Mai) beansprucht.

Wir empfehlen die Annahme der VSG-Rechnung 2023 deshalb nur unter Vorbehalt einer Prüfung der Pumptrackkosten durch die RPK.