Beitrag für Tägerwiler Post vom 9. Mai 2024 …

Korrekte Verlustverbuchung? – Interessiert keinen …

Entsprechend Traktandum 3 genehmigte die VSG-Versammlung am 29.4.24 die Zuweisung des Ertragsüberschusses von ca. CHF 38000 zum freien Eigenkapital. Die Erfolgsrechnung wurde damit geschlossen. Gleich im nächsten Traktandum sollten die Anwesenden einem Erneuerungsfonds über CHF 500‘000 zustimmen, was den Aufwand um CHF 500‘000 steigen lässt und zu einem Verlust führt. Damit verändert sich die eben genehmigte Erfolgsrechnung massgeblich, und das ohne Antrag auf Verlustverwendung. Ich habe an der Versammlung darauf hingewiesen, fand jedoch kein Gehör. Ich berief mich dabei auf die „Botschaft Jahresrechnung“ des AV (Amt für Volksschule), die mir die Schulverwaltung zugestellt hat. Bemerkenswert ist, dass die Behörde sich nicht an der Botschaft orientieren will. Man habe das „telefonisch geklärt“. Statt sich an die Botschaft zu halten, fragte Präsident Heidegger die wenigen Anwesenden nach ihrer Meinung und liess darüber abstimmen. 31 Ja- zu 5 Nein-Stimmen reichten aus.  Die Behörde wird nun die Einlage in den Erneuerungsfonds ohne Verlustverwendungsbeschluss verbuchen. Die RPK wäre einmal mehr gefordert gewesen! Marcel Fässler