Offenheit statt Geheimhaltung dank ÖffG
Beitrag für Kreuzlinger Zeitung vom 19. September 2024 …
Offenheit statt Geheimhaltung dank ÖffG …
Wüssten Sie gerne mehr über Beschlüsse, die Ihre Lokalbehörden fassen? In einer direkten Demokratie ist es wichtig, dass die Bevölkerung verlässliche und umfassende Informationen erhält. Dies hilft bei Meinungsbildung und Entscheidung bei Wahlen und Abstimmungen. Behörden treffen aber viele Entscheidungen ohne Information der Bevölkerung. In amtlichen Akten werden Details festgehalten und archiviert.
Seit dem 1. Juni 2022 ist das Öffentlichkeitsgesetz ÖffG in Kraft. Ziel der neuen Transparenz ist, das verantwortungsvolle Handeln der Behörden zu erhöhen. Ihre Glaubwürdigkeit soll gestärkt, das Vertrauen der Bevölkerung in die Behördenarbeit gesteigert werden. Behörden sollten deshalb rechtzeitig und vollständig informieren.
Das ÖffG ermöglicht allen Interessierten, kostenlos amtliche Akten einzufordern. Dazu gehören alle Unterlagen einer Behörde, die bei der Erledigung einer Aufgabe entstehen und für deren Fortführung benötigt werden: Gutachten, Pläne, Unterlagen von Projekt- und Arbeitsgruppen, Unterlagen im Bestellprozess im öffentlichen Beschaffungswesen usw.
Entsprechende Akten kann jede Person verlangen. Eine Begründung ist nicht nötig. Die Behörde muss innert 20 Tagen darüber befinden. Eine Fristverlängerung von weiteren 20 Tagen ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Eine Ablehnung muss die Behörde begründen.
Bei Einsicht vor Ort ist Fotokopieren, Fotografieren oder das Erstellen eigener Notizen erlaubt und darf nicht verboten werden. Für die Einsicht muss genügend Zeit zur Verfügung stehen. Die Unterlagen können auch in Papierform oder elektronisch zugestellt werden. Die Behörden dürfen Stellen schwärzen, um Rechte von Personen, Geschäfts- und Produktionsgeheimnisse usw. zu schützen. Übermässiges Schwärzen ist nicht erlaubt. Ist der Gesuchsteller mit der Antwort der Behörde nicht einverstanden, kann er eine kostenlose Schlichtungsverhandlung beim kantonalen Öffentlichkeitsbeauftragten beantragen. Seine Empfehlungen müssen gemäss ÖffG veröffentlicht werden. Leider fehlt diese Webseite bis heute.
Ist Ihr Interesse geweckt? Detaillierte Informationen und das Verfahrensschema finden Sie unter www.datenschutz.tg.ch. Nur die rege Nutzung dieses demokratiefördernden Gesetzes führt zum eigentlichen Ziel: Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die Behördentätigkeit.
www.zaemae-fuers-dorf.ch, IG Zämä fürs Dorf Tägerwilen