Darf ein Vater einer Gemeinderätin seine Meinung äussern?
Leserbrief für Kreuzlinger Nachrichten vom 1. Oktober 2026 …
Darf der Vater einer Gemeinderätin seine Meinung äussern?
Rolf Seger zweifelt im Leserbrief vom 24.9.26 an der Unabhängigkeit von Gemeinderätin Rebecca Fässler. Seine einzige Begründung ist, dass ich als ihr Vater an Gemeindeversammlungen das Wort ergreife. Einen Beweis seiner Vermutung bleibt er schuldig.
Ich habe die IG «Zämä fürs Dorf» 2020 mitgegründet. Rebecca Fässler ist kein IG-Mitglied. Dass sie meine Tochter ist, wussten die Stimmberechtigten schon 2021, als sie sie in den Gemeinderat wählten.
Als Stimmbürger habe ich eine Meinung und darf sie äussern. Dieses Recht verliere ich nicht, weil meine Tochter Gemeinderätin ist. Sonst müssten alle Angehörigen von Behördenmitgliedern ebenso schweigen.
Die Frage der Unabhängigkeit stellt sich nicht. Jeder Mensch lebt in einem sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld. Durch Austausch und Diskussion werden Meinungen gebildet. Das ist bei Gemeinderatsmitgliedern nicht anders. Ihre Arbeit beurteilt die Wählerschaft im Februar 2027 mit ihrer Stimmabgabe.
Ich vertraue auf die Urteilsfähigkeit der Bevölkerung, insbesondere aller Frauen, Eltern ambitionierter Jugendlicher und junger Erwachsener. Sie werden erkennen, dass hier pünktlich zum Wahljahr Stimmung gemacht wird.
Marcel Fässler
