Der Kanton empfiehlt
Beitrag für Tägerwiler Post vom 10. Oktober 2024 ..
Das Schulpräsidium foutiert sich um das Öffentlichkeitsgesetz …
In der Rechnung 2023 der VSG wurde publik, dass das Projekt Pumptrack in erhebliche finanzielle Schieflage geraten ist. Im Vergleich zum ursprünglichen Baukredit von CHF 360’000 wurden per Ende 2023 Kosten von CHF 520’000 ausgewiesen: eine Kostenüberschreitung von CHF 160’000 (+44%) für ein in Planung und Ausführung eher einfaches Projekt! Vertreter der IG Zämä fürs Dorf verlangen, gestützt auf das ÖffG, Einsicht in Projektakten. Sie wollen wissen, wie es zu diesen Kostenüberschreitungen kommen konnte und wie das Projektcontrolling aufgegleist war.
Das Schulpräsidium lehnt die Akteneinsichtsgesuche ab mit den Begründungen, es handle sich immer noch um ein laufendes Verfahren und die Gesuche seien als «querulatorisch» einzustufen. Die Gesuchsteller wenden sich an den Öffentlichkeitsbeauftragten des Kantons und verlangen Schlichtungsverhandlungen. Die beteiligten Parteien können sich nicht einigen. Der Öffentlichkeitsbeauftragte erlässt deshalb eine erste Empfehlung, in welcher er dem Gesuchsteller vollumfänglich recht gibt. Die Schulbehörde beharrt jedoch auf ihrem Standpunkt und entscheidet am 13.8.2024, die kantonale Empfehlung zu ignorieren. Der Gesuchsteller weiss sich im Recht und reicht Rekurs ein. Der Entscheid liegt nun beim Departement für Erziehung und Kultur. Von ihm hängt jetzt ab, ob die kantonale Empfehlung gestützt oder das Öffentlichkeitsgesetz komplett ausgehebelt wird.
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig das ÖffG ist mit den Zielen «Transparenz und Kontrolle der Behördentätigkeit». Behördenverhalten der beschriebenen Art verfehlt die erwünschte «Steigerung des Vertrauens seitens der Bevölkerung» deutlich.