Schulbehörde blitzt auch bei DEK ab
Beitrag (ungekürzte Version) für Kreuzlinger Nachrichten vom 28. November 2024 …
(Die Kreuzlinger Nachrichten verschieben die Publikation vom 21. November 2024 auf den 28. November 2024 (somit erst nach der VSG-Budgetversammlung vom 25. November 2024) und haben die Kürzung auf 1200 Zeichen verlangt – im Anschluss finden Sie die ungekürzte Version.)
Schulbehörde blitzt auch bei DEK ab …
Zum bereits fertiggestellten Pumptrack der VSG Tägerwilen stellte ein Bürger am 5.3.23 ein Gesuch um Akteneinsicht. Die Behörde lehnte ab, wogegen sich der Bürger wehrte. Am 3.10.23 fand die Schlichtungsverhandlung beim Öffentlichkeits-Beauftragten TG statt. Am 18.7.24 gab der Öff-Beauftragte dem Gesuchsteller in einer Empfehlung Recht (https://www.datenschutz-tg.ch/oe/Files/231003-Empfehlung-web.pdf). Die Schulbehörde lehnte die Akteneinsicht am 13.8.24 zum zweiten Mal ab. Der Bürger reichte am 13.9.24 Rekurs beim Departement für Erziehung und Kultur DEK ein. Nun liegt der Entscheid vor.
Das DEK folgt der Empfehlung des Öff-Beauftragten und entscheidet, die Einsicht in alle verlangten Akten sei zu gewähren. Die Begründungen der Schulbehörde sind somit belanglos (u.a. laufendes Verfahren, Geschäftsgeheimnisse Velosolutions GmbH, negative Beeinflussung der Stimmberechtigten). Behörden sollten dazu beitragen, dass transparent, sachlich und umfassend informiert wird, um so die Meinungsbildung der Stimmberechtigten zu unterstützen. Die Möglichkeit der Einsichtnahme in Akten, die einem Beschluss der Stimmberechtigten unterliegen, ist gemäss DEK sogar Voraussetzung für die freie Meinungs- und Willensbildung.
Das Verhalten der Schulbehörde, insbesondere ihres Präsidenten, wirft ernste Fragen auf. Weshalb weigert sie sich, interessierte Personen umfassend zu informieren und damit die Meinungsbildung zu unterstützen? Welche Absicht steckt hinter der Missachtung des Öff-Gesetzes, das von der Thurgauer Bevölkerung mit über 80% Ja-Stimmen angenommen wurde, und der kantonalen Empfehlung des Öff-Beauftragten? Steht tatsächlich die gesamte Schulbehörde hinter solch kontraproduktivem Verhalten?
An der letzten VSG-Versammlung fragte Vizepräsident Keller die Anwesenden, wieviel ein einzelner Bürger die Schulgemeinde kosten dürfe. Jetzt stellt sich vielmehr die Frage, wieviel Steuergelder eine Behörde in ein sinn- und aussichtsloses Verfahren investieren darf. Es ist äusserst stossend, dass man in Tägerwilen trotz klarer Rechtslage erst viel Geld in die Finger nehmen muss, um zu seinem Recht zu kommen! Im Gegensatz zum rekurrierenden Bürger wird Schulpräsident Heidegger die Anwalts- und Verfahrenskosten nicht privat bestreiten müssen!
IG Zämä fürs Dorf Tägerwilen